IMA GmbH - Gesellschaft zur zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes Ingolstadt-Manching
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Zoll-Information


Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zur Zoll- und Grenzabfertigung.

Seit April 2011 gilt Ingolstadt-Manching als "besonderer Landeplatz." Ein- und Ausflüge in oder aus EU-Ländern, die nicht dem Schengener-Abkommen beigetreten sind (NON-SCHENGEN-Länder) - z. B. Großbritannien - müssen so früh wie möglich angemeldet werden, spätestens 24 Stunden vor dem Flugereignis! Hierfür werden die Passdaten von Passagieren und Besatzung benötigt. Dies gilt auch für Ein- und Ausflüge in oder aus den sogenannten DRITTLÄNDERN wie z. B. den USA sowie für die Länder Norwegen und Island (Nicht-EU, aber Schengen).

Verantwortlich für die Flugankündigungen an die IMA ist der Luftfrachtführer oder der Pilot!

Die Formalitäten für den Ein- bzw. Ausflug aus oder in Nicht-Schengen- bzw. Nicht-EU-Länder müssen unbedingt befolgt werden - die Mitarbeiter der IMA unterstützen Sie dabei gerne.

Formblatt für die Zoll- und Grenzbefreiung (PDF)

Formblatt für die Zoll- und Grenzbefreiung (DOC)

Bitte füllen Sie das Formblatt aus und senden Sie es  per Fax  oder E-Mail an die IMA GmbH.

Ist die Ankunft- oder Abflugzeit nicht einzuhalten, so ist die IMA zu informieren. Sind Kontrollen angekündigt, dürfen Fluggäste und Besatzung das Gelände des Flugplatzes erst verlassen, nachdem die Polizei zur Kontrolle anwesend war oder nachdem, nach Rücksprache mit der Polizei, auf eine Kontrolle verzichtet wird.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Website copyright by IMA GmbH. Letzte Änderung am: 13.05.2011, 20:55 h

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